Pressemitteilung  Nr. 385/06          Potsdam, 21.11.2006
 
Bildungsminister untersagt Schulbesuche in das „Plastinarium“ 

Bildungsminister Holger Rupprecht untersagt Schulbesuche im Rahmen des Unterrichts in das Gubener „Plastinarium“. „Ein Besuch dieser Ausstellung im Rahmen einer Unterrichtsveranstaltung ist nicht vereinbar mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule“, macht Rupprecht klar. Dazu gehört unter anderem auch der Schutz der seelischen Unversehrtheit. 

Bei einem Besuch im Rahmen des Unterrichts bestünde generell eine Teilnahmepflicht, erklärt der Bildungsminister. „Wer dann fehlt, schwänzt den Unterricht. In Anbetracht der ethischen Umstrittenheit der Ausstellung ist eine Verpflichtung von Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an einem solchen Besuch jedoch undenkbar. Das Zerschneiden von toten Menschen in aller Öffentlichkeit wie es im ‚Plastinarium’ geschieht, hat nichts mit wissenschaftlicher Erkenntnis zu tun, sondern dient nur dem Profit und dem Voyeurismus. Das lehne ich entschieden ab.“

Erfolgt der Besuch im „Plastinarium“ als Exkursion oder Schulausflug, besteht hingegen keine Teilnahmepflicht, so Rupprecht: „Im Rahmen von freiwilligen Aktionen müssen Schulen in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie mit ihren Schülerinnen und Schülern die Ausstellung besuchen wollen. In diesem Fall müssen sie jedoch bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher die schriftliche Erlaubnis der Eltern einholen. Ich rate jedoch auch in diesem Fall aus den genannten Gründen von einem Besuch im „‚Plastinarium“ dringend ab.“ 

In seiner Funktion als Jugendminister setzt sich Holger Rupprecht zudem für eine Altersbeschränkung der Ausstellung in Guben ein. „Ich werde das zuständige Ordnungsamt auffordern, eine Altersbeschränkung zu erlassen. Es ist nicht vermittelbar, dass der vierte Teil der Harry-Potter-Filme erst ab zwölf Jahre freigegeben ist – aber für das Zerschneiden toter Menschen in aller Öffentlichkeit keinerlei Altersbeschränkung gilt.“  

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